Wer ist die Digitale Baugenehmigung?

Die Akteure stellen sich vor

Die Digitale Baugenehmigung ist ein Gemeinschaftsprojekt der mitnutzenden Länder. Mecklenburg-Vorpommern ist dabei für die Koordinierung und den Betrieb des Online-Dienstes verantwortlich. Das Bundesland ist damit Geschäftsstelle der Digitalen Baugenehmigung.

Auf mehreren Holzwürfeln ist eine Spielfigur abgebildet. Die Würfel sind mit Fäden miteinander verbunden. Eine Figur ist rot. Die anderen sind weiß. Das Bild steht für die Akteure hinter der digitalen Baugenehmigung

Das Herzstück der Digitalen Baugenehmigung

Mit der Digitalen Baugenehmigung wurde ein bisher sehr zeitaufwändiger Antragsprozess digitalisiert – die Digitale Baugenehmigung.

Vom Einreichen der Unterlagen bis zum Erteilen der Genehmigung erfolgen alle Schritte nun papierlos. Das ist ein großer Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung.

Die Digitale Baugenehmigung zeigt, wie Verwaltungsvorgänge nutzerfreundlich, effizient und kollaborativ umgesetzt werden können.

So profitieren Antragstellende und Behördenmitarbeitende langfristig von mehr Effizienz und hoher Nutzerfreundlichkeit.

Nach aktuellem Stand nutzen 13 Bundesländer den Online-Dienst Digitale Baugenehmigung.

In über 150 Behörden können Antragstellende und Mitarbeitende in den Behörden auf den Digitalen Vorgangsraum für Antragstellung und Bearbeitung der Digitalen Baugenehmigung zugreifen.

Ein Mensch sitzt vor einem Computer. Auf dem Bildschirm sind Codezeilen zu sehen. Das Bild soll für die Entwickler und Betreiber der digitalen Baugenehmigung stehen.

Die Entwickler und Betreiber -
brain-SCC und DVZ

Realisiert wurde die Digitale Baugenehmigung durch die Geschäftsstelle im Innenministerium M-V gemeinsam mit brain-SCC und das Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (DVZ). Für die Entwicklung, Weiterentwicklung und Updates des Online-Dienstes zeichnet brain-SCC verantwortlich. Das DVZ stellt die für den Betrieb des Online-Dienstes erforderliche IT-Infrastruktur bereit und ist Betreiber der Software.

"Einer für alle" -
Der gemeinschaftliche Ansatz

Die Digitale Baugenehmigung basiert auf dem Einer-für-Alle-Prinzip, kurz EfA. Das bedeutet, dass nicht allein Mecklenburg-Vorpommern den Online-Dienst weiterentwickelt. Vielmehr sind alle mitnutzenden Länder aktiv in den Entwicklungsprozess eingebunden. Jedes mitnutzende Bundesland kann eigene Ideen einbringen und mitentscheiden, wie die Digitale Baugenehmigung weiter ausgebaut und betrieben wird.

An einem Tisch sitzen mehreren Menschen. Sie haben ihre Hände aufeinander gelegt. Das Bild steht für das Einer für Alle Prinzip der digitalen Baugenehmigung.

Verantwortlichkeiten und Fakten der EfA-Leistung im Überblick

Geschäftsstelle

Land Mecklenburg-Vorpommern

Entwicklung und Updates

brain-SCC

IT-Infrastruktur und Betrieb

DVZ

Weiterentwicklung

Mitnutzende Bundesländer

Akteure
Auf einem Tisch liegen Baupläne und Skizzen sowie ein Laptop. Das Bild steht für die Antragstellung bei der digitalen Baugenehmigung.

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