Das kann die Digitale Baugenehmigung

Das Wichtigste auf einen Blick

Für Neubauten, viele Umbauten im Bestand oder eine Nutzungsänderung wird meist ein Bauantrag benötigt. Mit der Digitalen Baugenehmigung erfolgt die Antragstellung einfach online - davon profitieren Antragstellende wie Behörden.

Ein Modellhaus steht auf einem Tisch neben Bauplänen und einem Laptop. Das Bild steht für den Leistungsumfang der digitalen Baugenehmigung.

Vom Wunsch zu Bauen bis zur fertigen Genehmigung

Papierlos, zuverlässig und unabhängig von Zeit und Ort. Das ist nicht nur bequem für Antragstellende, sondern macht auch die Abläufe in der Behörde schlank und effizient.

Ein Account, alle Online-Dienste

Dank zentraler Nutzerregistrierung, z.B. über die BundID, können Antragstellende mit nur einem Zugang alle Dienste der Digitalen Baugenehmigung nutzen.

Digital, ganz ohne Papier

Der digitale Bauantrag und damit verbundene Online-Dienste erfolgen papierlos, vom ersten Upload bis zur finalen Einreichung. Der Postweg oder lange Fahrtwege entfallen.

Einfach, schnell, gemeinsam

Sachbearbeitende, externe Behörden und Antragstellende können gemeinsam an einem Antrag arbeiten. Weniger Aufwand und mehr Zeitersparnis für alle Beteiligten.

Schnelle Bearbeitung und Prüfung

Der gesamte Prozess der Baugenehmigung wird beschleunigt. So können beispielsweise fehlende Unterlagen schneller nachgefordert und hochgeladen werden.

Direkte Kommunikation

Alle Beteiligten kommunizieren online miteinander. Durch kurze Wege sparen alle wertvolle Zeit und der Antrag kann schneller bearbeitet werden.

Mehr Transparenz

Alle Bearbeitungsschritte, neue Uploads und Änderungen lassen sich transparent nachverfolgen. Ganz automatisch, per Statustracker.

Sichere Online-Zahlung

Die Gebühren für die Baugenehmigung können Antragstellende bequem und sicher online bezahlen. Behörden werden dadurch auch entlastet.


Was können Antragestellende und Sachbearbeitende im Vorgangsraum tun?

Antragstellende

Sachbearbeitende

... können einen Antrag gemeinsam erstellen, diesen freizeichnen und einreichen.

... erhalten die Anträge, können deren Status verwalten und Nachrichten an andere beteiligte Behörden sowie Antragstellende versenden.

... können Nachrichten an andere Beteiligte oder Behörden online senden, fehlende Unterlagen nachreichen, den aktuellen Bearbeitungsstatus einsehen.

... können noch fehlende Unterlagen anfordern, Gebühren erheben und Bescheide digital erstellen.

... empfangen ihren Bescheid und bezahlen online.

... haben die Möglichkeit, interne oder externe Stellen digital in die Zusammenarbeit einzubinden.

Nachnutzbare Leistungen rund um die Digitale Baugenehmigung

Diese Online-Dienste der Digitalen Baugenehmigung werden typischerweise durch die unteren Bauaufsichtsbehörden oder Gemeinden erbracht.

  • Änderung von Anlagen Genehmigung
  • Änderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
  • Beseitigung von Anlagen Genehmigung
  • Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind
  • Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung
  • Errichtung von Anlagen Genehmigung
  • Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
  • Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen
  • Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung
  • Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
  • Änderung von Anlagen Verlängerung
  • Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung
  • Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
  • Beseitigung von Anlagen Verlängerung
  • Beseitigung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind
  • Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung
  • Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung der Genehmigung
  • Errichtung von Anlagen Verlängerung
  • Errichtung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung
  • Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung
  • Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung
  • Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
  • Änderung von Anlagen Teilgenehmigung
  • Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung
  • Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
  • Nutzungsänderung von Anlagen Teilgenehmigung
  • Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
  • Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben
  • Änderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung
  • Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung
  • Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme
  • Anzeige des Baubeginns Entgegennahme
  • Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben
  • Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung
  • Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme
  • Erfüllungserklärung gemäß § 92 Gebäudeenergiegesetz Entgegennahme Bestandsbauten
  • Erfüllungserklärung gemäß § 92 Gebäudeenergiegesetz Entgegennahme Neubauten
  • Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme
  • Statistische Daten zu Bauabgängen Erhebung Auskunft durch Eigentümer bei baugenehmigungsbedürftigen und baugenehmigungsfrei gestellten sowie zustimmungsbedürftigen Bauabgängen
  • Statistische Daten zu Baufertigstellungen Erhebung Auskunft durch Bauherrn oder die mit der Baubetreuung Beauftragten für baugenehmigungsfrei gestellte sowie zustimmungsbedürftige Baumaßnahmen
  • Statistische Daten zu Baumaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung, der Zustimmung oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ausgeführt werden dürfen, Erhebung Auskunft durch Bauherrn oder die mit der Baubetreuung Beauftragten bei genehmigungsbedürftigen, genehmigungsfrei gestellten sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen
  • Statistische Daten zum Bauzustand (Bauüberhang) Erhebung Auskunft durch Bauherrn oder die mit der Baubetreuung Beauftragten bei baugenehmigungsfrei gestellten sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen
  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Abschrift)
  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Einsicht)
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
  • Anzeige des Baubeginns genehmigungspflichtiger Luftfahrthindernisse
  • Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Befreiung
  • Verbot der Beseitigung oder Beschädigung landesgesetzlich geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
  • Widerspruchsbearbeitung
Ein Laptop steht neben einem Modellhaus auf einem Schreibtisch. Eine Person im Anzug gibt etwas in den Laptop ein. Das Bild soll eine Behörde im Umgang mit der digitalen Baugenehmigung darstellen.

Für mehr Tempo in der Verwaltung

Für Behörden

Ein junges Paar steht neben der Zufahrt vor einem Haus. Vermutlich sind beide glücklich über die schnell erhaltene digitale Baugenehmigung.

In 7 Schitten zur Baugenehmigung

Für Antragstellende