Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.digitale-baugenehmigung.de.
Das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
- Einige Grafiken auf der Website sind nicht ausreichend mit Alternativtexten versehen. Beim verlinkten Logo im Kopf- und Fußbereich ist für Nutzer von Screenreadern nicht eindeutig erkennbar, dass die Verlinkung zur Startseite führt. Darüber hinaus fehlen bei einzelnen Bildern, zum Beispiel in der Newsübersicht, alternative Beschreibungen oder eine Kennzeichnung als rein dekorative Grafiken. Dadurch kann es vorkommen, dass Hilfsmittel wie Screenreader unverständliche oder irreführende Informationen ausgeben (z. B. Dateinamen der Bilder).
- Auf mehreren Seiten ist die Überschriftenreihenfolge hierarchisch nicht korrekt. Zudem werden auf der Startseite sowie weiteren Seiten Überschriften unterschiedlicher Hierarchie lediglich zum Zwecke der Layoutgestaltung verwendet. Nutzer assistiver Technologien können die Struktur des Inhaltes ggf. nicht korrekt erfassen. Außerdem ist die Tabelle, die Bundesländer und die Links zum Vorgangsraum des Bundeslandes enthält, für Nutzer von assistiven Technologien nicht als solche wahrnehmbar. Gleiches gilt für mehrere Zitate von Personen, die nicht als solche ausgezeichnet sind, sowie für die Listen „Support“, „Rechtliches“ und „Über uns“ im Fußbereich.
- Mehrere Überschriften sind inhaltlich nicht ausreichend klar formuliert, weshalb Nutzer assistiver Technologien ggf. nicht einschätzen können, welcher Inhalt folgt.
- Mehrere Linkzwecke sind im Kontext nicht ausreichend für Nutzer assistiver Technologien beschriftet. Es gibt Verlinkungen zum selben Linkziel, die aber unterschiedliche Linktexte aufweisen, was die Orientierung für Nutzer mit Screenreadern oder für kognitiv eingeschränkte Nutzer erschwert. Mehrere Links mit dem identischen Linktext "Behörden-Login" oder auch „Mehr erfahren“ oder „Mehr dazu“ führen wiederum zu jeweils unterschiedlichen Linkzielen.
- Die Linktexte in der Pfadnavigation (Anzeige des Weges zur aktuellen Seite) sowie mehrere Textlinks haben ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund und könnten daher für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen schlecht sichtbar sein.
- Verschiedene Nicht-Text-Inhalte (Menüeinträge, Links sowie Fokusrahmen um Akkordeonelemente) sind auf Grund eines zu geringen Kontrastverhältnisses im fokussierten Zustand schlecht sichtbar.
- Nach Vergrößerung des Textes sind die Hauptnavigationspunkte nicht mehr sichtbar und nicht per Scrollen erreichbar.
- Mehrere Inhalte sind in der mobilen Ansicht nicht vollständig wahrnehmbar. Es sind beispielsweise nicht alle Unterpunkte des Hauptnavigationspunktes "Für Behörden" sichtbar beziehungsweise durch vertikales Scrollen erreichbar. Zudem müssen mehrere Webseiten bei mobiler Ansicht horizontal als auch vertikal gescrollt werden. An mehreren Stellen passen sich Inhalte außerdem nicht erwartungskonform an, indem sie umbrechen.
- Im Kopfbereich gibt es zwei Navigationsbereiche, die identisch ausgezeichnet sind. Nutzer assistiver Technologien können die Bereiche aufgrund fehlender zusätzlicher Beschriftungen nicht unterscheiden.
- Die Hauptnavigation wird per Mouseover eingeblendet, kann aber nicht durch die Taste ESCAPE oder durch Aktivieren des Mouseover auslösenden Elements geschlossen werden, was die Nutzung für motorisch eingeschränkte Personen erschwert. Zudem verdeckt der Mouseover-Inhalt andere wesentliche Inhalte.
- Die Hauptnavigation ist nicht per Tastatur bedienbar.
- Die Hauptnavigationspunkte "Für Antragstellende" und "Für Behörden" sowie die Inhaltselemente der Themenliste „Nachnutzbare Leistungen rund um die Digitale Baugenehmigung“ werden als "ausgeklappt" beschrieben, obwohl sie geschlossen sind, was Screenreader-Nutzern die Navigation erschwert.
- An mehreren Stellen wird die Information, dass man sich mit dem Mauszeiger gerade über einem Link befindet (Hover), nur durch die Änderung der Hintergrundfarbe übermittelt. Die Information ist somit für Nutzer mit Einschränkungen in der Farbwahrnehmung nicht oder nicht vollständig wahrnehmbar.
- Im Seitentitel der Startseite fehlt der Hinweis, dass es sich um die Startseite der Website handelt.
- An mehreren Stellen entspricht die Lesereihenfolge des Inhaltes, zum Beispiel beim Vorlesen durch einen Screenreader, nicht der logischen Reihenfolge und ist damit möglicherweise nicht verständlich.
- Die Reihenfolge, in der mit der Tastatur durch die Seite navigiert werden kann, entspricht nicht immer der logischen Lesereihenfolge. Die Schaltfläche „Nach oben“ wird nicht wie erwartet am Ende der Seite erreicht.
- Für mehrere Webseiten gibt es nur eine Möglichkeit, diese innerhalb der Website aufzurufen. Nutzer haben je nach Nutzungsbedürfnis keine Möglichkeit, entsprechend ihrer Erfordernisse zum Webseiteninhalt zu gelangen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.10.2025 erstellt. Die Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf den Ergebnissen eines intern durchgeführten BITVO M-V-Konformitätstests vom 02.10.2025. Die Stichprobenauswahl ist gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 Anhang I Kapitel 3 erfolgt.
Folgende Inhalte wurden getestet:
Inhaltsseite Bearbeiten, prüfen, kommunizieren - Abschnitt Funktionsweise
Inhaltsseite Das kann die Digitale Baugenehmigung
- Abschnitt: Was können Antragstellende und Sachbearbeitende im Vorgangsraum tun?
- Abschnitt: Nachnutzbare Leistungen rund um die Digitale Baugenehmigung
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19053 Schwerin
digitale-baugenehmigung@im.mv-regierung.de
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
- Per Brief an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.