Baugenehmigung (ER/ÄN/NuÄN)

Mit der Baugenehmigung erteilt die zuständige Baubehörde die Genehmigung für ein Bauvorhaben. Sie bestätigt, dass es nach öffentlichem Recht keine Einwände für den Bau gibt. In der Baugenehmigung können Auflagen für den Bau gemacht werden.