Bauherrin/ Bauherr

Eine Bauherrin/ ein Bauherr ist eine Person oder Organisation, die den Bau eines Gebäudes oder einer anderen baulichen Anlage initiiert, finanziert und verantwortet. Die Bauherrin/ der Bauherr beauftragt in der Regel die Planung und Ausführung des Bauvorhabens, ist Eigentümer des Grundstücks oder erwirbt das Eigentum daran und trägt das finanzielle Risiko des Projekts. Die Bauherrin/ der Bauherr kann beim Hausbau sowohl eine Privatperson sein als auch – wie beim Bauen mit einem Bauträger – eine juristische Person, also beispielsweise ein Bauunternehmen. Privatpersonen werden durch ihren Status als Bauherr zu einem Unternehmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten auch Eigenbauunternehmer genannt.