Baulastenverzeichnis
Ein Baulastenverzeichnis ist ein Register, das von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geführt wird. In dem Verzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Behörde festgehalten. Diese Verpflichtungen werden Baulasten genannt. Sie schreiben dem Eigentümer vor, bestimmte Dinge auf dem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Das können z.B. Vorgaben zu Abständen zu anderen Grundstücken oder das Einräumen von Wegerechten sein. Das Baulastenverzeichnis ist innerhalb der digitalen Baugenehmigung keine EfA-Leistung (Typ 4). Brain-SCC wird mit einer landesspezifischen Anpassung erst nach Kostenübernahmeerklärung des mitnutzenden Landes durch M-V beauftragt.