Digitalisierte Verwaltungsleistung
Eine OZG-Leistung gilt als online, wenn mindestens eine zugehörige Verwaltungsleistung den Reifegrad 2 erreicht hat. Die Umsetzung ist erfolgreich, wenn Personen und Unternehmen die Online-Dienste tatsächlich nutzen. Reifegrad 2 bedeutet, dass die Online-Beantragung grundsätzlich möglich ist und die Nachweise noch nicht regelmäßig online übermittelt werden können.