FIM

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für die Verwaltungsdienste bereitzustellen. Ziel ist es, den Aufwand für die Übersetzung und Implementierung rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen bei der redaktionellen und organisatorischen Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens nicht mehr für sich allein handeln müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen. Mit dem Füllen des FIM-Baukastens werden gemeinsam und füreinander die notwendigen Grundlagen geschaffen, um digitale Antrags- und Anzeigeverfahren einfach, für Nutzende verständlich und leicht handhabbar zur Verfügung zu stellen.
Alle, also Behörden, Fachverfahrenshersteller, die öffentliche Verwaltung unterstützende IT-Dienstleister usw., können auf die vorliegenden relevanten FIM-Informationen zugreifen und diese mitnutzen.