Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten (§ 76 I LBauO M-V). Fliegende Bauten sind bereits im Leistungskatalog von M-V vorhanden, gehören jedoch noch nicht zur EfA-Lösung. Ob diese in den EfA-Dienst aufgenommen werden sollen, muss die jeweilige Lenkungsgruppe entscheiden.