Verlängerung Teilbaugenehmigung (ER/ÄN/NuÄN)
Eine Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung der Geltungsdauer einer Teilbaugenehmigung wird von der Behörde mit den gleichen Anforderungen beurteilt wie die erstmalige Erteilung. Das Vorhaben muss also im Zeitpunkt der Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde noch genehmigungspflichtig sein.