Genehmigungsfreistellung (ER/ÄN/NuÄN)

Eine Genehmigungsfreistellung kann für genehmigungsfreie Bauvorhaben angefordert werden. Statt einer Baugenehmigung ist dann für das Bauvorhaben eine Anzeige erforderlich. Die Genehmigungsfreistellung wird durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt.