Vereinfachte Baugenehmigung (ER/ÄN/NuÄN)

Bei der vereinfachten Baugenehmigung handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung. In diesem Verfahren ist die Prüfung des Bauantrags eingeschränkt. Sie bezieht sich hauptsächlich auf das Bauplanungsrecht. Das vereinfachte Verfahren soll Bauherrinnen und Bauherren aber auch Bauämter entlasten sowie die Bearbeitungszeit verkürzen